Arbeitshilfe Gewässerraum
Mit dem Inkrafttreten der Bestimmungen zum Gewässerraum traten verschiedene Umsetzungsfragen auf. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz der Kantone (BPUK) setzt sich bereits seit 2012 gemeinsam mit den betroffenen Bundesstellen und unter Einbezug der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz (LDK) für einen schweizweit harmonisierten, aber dennoch flexiblen Vollzug der Gewässerraumbestimmungen ein.
Im Rahmen regionaler Workshops mit Kantonsvertretern sind unter anderem die Grundlagen für die zwei Merkblätter «Gewässerraum im Siedlungsgebiet» (2013) und «Gewässerraum und Landwirtschaft» (2014) erarbeitet worden. Da ein Teil der Inhalte dieser Merkblätter im Rahmen der GSchV-Revisionen präzisiert wurde und weitere Inhalte zudem hätten angepasst werden müssen, sind die beiden Dokumente am 1. Mai 2017 zurückgezogen worden.
Als Folgeprodukt der zurückgezogenen Merkblätter wurde in intensiver Zusammenarbeit mit der BPUK-Austauschplattform Gewässerraum, in der die jeweils relevanten Fachstellen der Kantone vertreten sind, und den betroffenen Bundesämtern (BAFU, ARE, BLW) eine Arbeitshilfe erarbeitet. Sie ist von der BPUK und der LDK am 13. Juni 2019 verabschiedet worden. 2024 wurde die Arbeitshilfe aktualisiert. Die Ändeurngen umfassen seit 2019 getroffene Bundesgerichtsurteile, vereinzelte neu publizierte Berichte und weitere Anliegen der Kantone.