Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe IVHB

Ausgangslage

Das Baurecht ist in der Schweiz kantonal geregelt. Das führt zu teilweise unbefriedigenden Situationen; so etwa, wenn in der Schweiz die Gebäudehöhe 26 mal unterschiedlich definiert wird. Angestossen durch die Bauwirtschaft reichte deshalb das Parlament eine Reihe von Vorstössen ein, die eine Vereinheitlichung, gegebenenfalls sogar ein Bundesbauharmonisierungsgesetz (Pa. Iv. Müller, 04.456). 

Als Antwort darauf verabschiedete die BPUK 2005 die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe. Sie trat am 26. November 2010 in Kraft. Die IVHB vereinheitlicht die wichtigsten Baubegriffe und Messweisen. Sie enthält aber keine Masse. Die föderalistische Struktur und die Gemeindeautonomie werden dabei erhalten, indem die dezentrale Planungshoheit im materiellen Recht gewahrt bleibt und das formelle Planungs- und Baurecht durch die Kantone freiwillig vereinheitlicht werden kann. 

Das Konkordat harmonisiert 30 formelle Messweisen und Baubegriffe (Definitionen) wie Höhen, Abstände, Geschossigkeit, damit in allen Kantonen die entsprechenden Begriffe gleich verstanden werden. Diejenigen Kantone, die der IVHB beitreten, verpflichten sich, die Baubegriffe und Messweisen der IVHB in ihr Planungs- und Baurecht zu übernehmen.  

Mittlerweile liegen in 17 Kantonen Beitrittsbeschlüsse vor: AG, AI, BE, BL, FR, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SO, TG, VS, UR, ZG. Die Vereinbarung ist in 17 Kantonen in Kraft. Weitere Kantone bereiten den Beitritt vor.

Für den Vollzug der IVHB ist das Interkantonale Organ über die Harmonisierung der Baubegriffe (IOHB) zuständig. Das IOHB besteht aus den Konkordatskantonen, welche gleichzeitig Mitglieder der BPUK sind.