Revidierte IVöB (IVöB 2019)

In einem gemeinsamen Projekt haben Bund und Kantone ihre Rechtsgrundlagen im Beschaffungsrecht soweit möglich parallel und inhaltlich aufeinander abgestimmt. Am 15. November 2019 hat das Interkantonale Organ für das öffentliche Beschaffungswesen (InöB) die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) an einer Sonderplenarversammlung verabschiedet.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Pascal Bieri (office@bpuk.ch; 031 320 16 92) gerne zur Verfügung.

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(Verabschiedet: 15. November 2019)
11.11.24