Umgang mit Grossvorhaben
Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt bedürfen einer Grundlage im kantonalen Richtplan. Dies wird im 2014 revidierten Raumplanungsgesetz in Artikel 8 Absatz 2 verlangt. Im Auftrag der KPK und unterstützt von mehreren Kantonen hat EspaceSuisse eine Studie erstellt zum Umgang mit dieser Vorschrift: